Vorbereitungslehrgang mit Abnahme der Kenntnis-/Eignungsprüfung für internationale Pflegefachkräfte in Deutschland

Sie haben Ihre Ausbildung zur Pflegefachkraft erfolgreich im Ausland abgeschlossen aber noch keine Anerkennung Ihres Abschlusses in Deutschland? Sie möchten als Pflegeeinrichtung Personal aus dem Ausland gewinnen und diese bei der Anerkennung ihrer Qualifikation in der Pflege unterstützen? Wir bieten hierfür Vorbereitungslehrgänge mit anschließender Kenntnisprüfung oder Eignungsprüfung für die berufliche Anerkennung in Deutschland an. Den Kursstart finden Sie unter der Rubrik „Termine und News“.

Ziel

Ziel ist es Menschen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in der Pflege die Anerkennung des Berufsabschlusses zu ermöglichen und das Ankommen im Gesundheitssystem in Deutschland zu begleiten.

Teilnahmevoraussetzungen

  • Feststellungsbescheid
  • Deutsch B2-Zertifikat
  • Gültiger Aufenthaltstitel
  • Anstellungsverhältnis in der beruflichen Pflege
  • Nachweise der Pflegeausbildung aus dem Heimatland
  • Lebenslauf

Kosten

  • Bildungsgutschein: Kostenübernahme des Lehrgangs und der Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit meist möglich. Sie können einen Bildungsgutschein bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. (AZAV zertifizierte Bildungsmaßnahme)
  • Selbstzahler: 4.850,40 Euro

Ablauf

Theorie

  • Präsenzunterricht
  • 4 x 3 Wochen Schulblock
  • 453 Stunden theoretischer und 63 Stunden fachpraktischer Unterricht
  • Montag bis Freitag 08.00 Uhr 16.00 Uhr, Donnerstag 08.00 Uhr 14.20 Uhr
  • Bei Interesse erhalten Sie einen genauen Bildungsplan
  • Bei Bedarf erhalten Sie sozialpädagogische Unterstützung

Praxis

  • Betriebliche Lernphasen: 360 Stunden
  • Begleitung der Praxisphase seitens der Schule durch: Praxisbegleitbuch, Praxisaufträge und Abnahme eines Praxisbesuchs durch eine Lehrperson
  • Begleitung durch Bezugspersonen in ihrer Pflegeeinrichtung

Prüfung

  • In Ihrem Feststellungsbescheid wird durch das Bayerische Landesamt für Pflege festgelegt ob Sie eine Eignungsprüfung oder eine Kenntnisprüfung ablegen müssen.
  • Eignungsprüfung: Praktische Prüfung
  • Kenntnisprüfung: Praktische und mündliche Prüfung

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